Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: XI ZR 179/07) vom 29.09.2009 die Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil diese an der Täuschung von Gesellschaftern eines Immobilienfonds beteiligt gewesen ist.
Die Gesellschafter waren vom Fondsgründer hinsichtlich ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern getäuscht worden. Im Fondsprospekt war der falsche Eindruck erweckt worden, dass die Gesellschafter erst subsidiär nach Verwertung des Grundstücks mit ihrem persönlichen Vermögen haften nicht der Fall.
Das Gericht war der Ansicht, dass die finanzierende Bank an der Täuschung des Fondsgründers mitgewirkt habe, da sie in Kenntnis darüber, dass die Gesellschafter nicht subsidiär, sondern unmittelbar persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haften, die Objektfinanzierung durchgeführt hat.