Landgericht Berlin: Eagle Immobilien auf Schadensersatz unter Rückabwicklung verurteilt
Dem Urteil lag der Erwerb einer Eigentumswohnung zu Anlagezwecken zugrunde. Dabei wurde ihnen von der durch die Eagle eingeschalteten R + R First Concept eine Ankaufsberechnung überreicht.
Das Gericht war der Ansicht zwischen den Klägern und der Eagle sei ein Beratungsvertrag zustande gekommen. Ein Beratungsvertrag liege immer dann vor, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt, insbesondere eine Berechnung der Immobilieninvestition vorlegt.
Die aus einem solchen Beratungsvertrag resultierenden Pflichten seien von der Vermittlerfirma, dessen Handeln sich die Grüezi zurechnen lassen müsse, verletzt worden. Sie seien fehlerhaft über die tatsächlichen monatlichen Zuzahlungen informiert worden. Ihnen wurde eine geringere monatliche Zuzahlung vorgespiegelt, als es tatsächlich der Fall war.