Urteile

 
16.11.2009

Landgericht Berlin Urteil vom 05.10.2009 (5 O 495/08) Eagle Immobilien

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 5.10.2009 die Eagle Immobielien GmbH aus Berlin auf Rückabwicklung des Immobiliekaufvertrages und zum Ausgleich des darüber hinaus gehenden Schadens verurteilt. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Wohnung nie gekauft...

Landgericht Berlin: Eagle Immobilien auf Schadensersatz unter Rückabwicklung verurteilt

Dem Urteil lag der Erwerb einer Eigentumswohnung zu Anlagezwecken zugrunde. Dabei wurde ihnen von der durch die Eagle eingeschalteten R + R First Concept eine Ankaufsberechnung überreicht.

Das Gericht war der Ansicht zwischen den Klägern und der Eagle sei ein Beratungsvertrag zustande gekommen. Ein Beratungsvertrag liege immer dann vor, wenn der Verkäufer im Rahmen eingehender Vertragsverhandlungen und auf Befragen des Käufers einen ausdrücklichen Rat erteilt, insbesondere eine Berechnung der Immobilieninvestition vorlegt.

Die aus einem solchen Beratungsvertrag resultierenden Pflichten seien von der Vermittlerfirma, dessen Handeln sich die Grüezi zurechnen lassen müsse, verletzt worden. Sie seien fehlerhaft über die tatsächlichen  monatlichen Zuzahlungen  informiert worden. Ihnen wurde eine  geringere monatliche Zuzahlung vorgespiegelt, als es tatsächlich der Fall war.
 


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