Urteile

 
16.11.2009

Landgericht Berlin Urteil vom 01.09.2009 (5 O 527/08) Grüezi Real Estate AG

Das Landgericht Berlin hat die Grüezi Real Estate AG auf Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages und Schadensersatz verurteilt. Mit dem Urteil vom 1.0.2009 wird der Anleger so gestellt, als hätte er die Wohnung nie erworben...

Landgericht Berlin: Grüezi auf Rückabwicklung  verurteilt

Die Anlegerin hatte eine Eigentumswohnung als Anlagegeschäft erworben. Dabei ist ihr ein Berechnungsbeispiel übergeben worden, welches die monatlichen Zuzahlungen weitaus geringer darstellt, als dies tatsächlich der Fall ist.

Das Gericht war der Ansicht, die Grüezi hätte ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt. Die Beratung werde zur Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbständigen Beratungsvertrag, wenn er mit dem Käufer nicht nur über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrags verhandelt, sondern diesem unabhängig hiervon Rat erteilt.

Dabei stehe es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll.

Der Beratungsvertrag verpflichtet zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwandes das Kernstück der Beratung. Der Berater verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes zu positives Bild der Erwartungshaltung der Immobilie oder ihres Wertsteigerungspotentials gibt.
 


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