Landgericht Berlin: Grüezi auf Rückabwicklung verurteilt
Die Anlegerin hatte eine Eigentumswohnung als Anlagegeschäft erworben. Dabei ist ihr ein Berechnungsbeispiel übergeben worden, welches die monatlichen Zuzahlungen weitaus geringer darstellt, als dies tatsächlich der Fall ist.
Das Gericht war der Ansicht, die Grüezi hätte ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt. Die Beratung werde zur Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbständigen Beratungsvertrag, wenn er mit dem Käufer nicht nur über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrags verhandelt, sondern diesem unabhängig hiervon Rat erteilt.
Dabei stehe es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll.
Der Beratungsvertrag verpflichtet zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwandes das Kernstück der Beratung. Der Berater verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes zu positives Bild der Erwartungshaltung der Immobilie oder ihres Wertsteigerungspotentials gibt.