11.11.2009
Welt Online:Gesonderte Verjährungsfrist bei jedem einzelnen Beratungsfehler
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von geschädigten Fondsanlegern gestärkt. Mit dem neuen Urteil (Akt. V ZR 25/07) verlängert das oberste Gericht die bislang pauschal auf drei Jahre begrenzte Verjährungsfrist. "Lässt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen", heißt es in dem Urteil...