Urteile

 
26.10.2009

BGH Urteil vom 29.04.2008 ( XI ZR 221/07)

Haftung der Bank auch bei Erkennbarkeit der sittenwidrigen Kaufpreiserhöhung...

Die Anleger hatten eine Wohnung zu Steuersparzwecken erworben und über eine Bank finanzieren lassen. Die Anleger wendeten sich mit ihrer Klage gegen die Rückzahlung des Darlehens. Sie warfen der Bank vor, sie hätte über die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises aufklären müssen.

 Das Gericht entschied, dass eine Bank grundsätzlich über einen überteuerten Kaufpreis nur aufklären müsse, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.

Ausnahmsweise stehe die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste. Die Bank müsse dann aufklären und sei nach Treu und Glauben nicht berechtigt, die  Augen davor zu verschließen.
 


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