In seinem Urteil vom 30.11.2007 hat der BGH die Firma Köllner zur Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages verurteilt. Die Eigentumswohnung wurde von Anlegern erworben, die zudem auf Empfehlung der Köllner einer Mietpoolgemeinschaft beitraten. Aufgrund von steigenden Leerständen in dem Objekt kam es zu erheblichen Unterdeckungen des Mietpools.
Der BGH stellte im Wesentlichen fest, dass der Verkäufer seiner Beratungspflicht nicht schon dann genüge, wenn er zwar die Systematik des Mietpoolvertrags erläutert, er jedoch nicht darauf hinweist, dass in dem den Käufern vorgerechneten Mietertrag ein angemessenes Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist.
Tritt der Käufer auf Empfehlung des Verkäufers einem Mietpool bei, so muss das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten und das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen nicht nur angesprochen, sondern angemessen bei der Darstellung der Erträge berücksichtigt werden.
Die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwandes bildet das Kernstück einer Verkaufsberatung. Sie soll den Käufer nicht nur von der Möglichkeit überzeugen, mit seinen finanziellen Mitteln das Objekt erwerben, sondern auch halten zu können.